Garantiebedingungen für Ihr Exklusiv-Poolmodell
Wir gewähren Ihnen für Ihren Exklusiv-Pool (ohne Zubehör wie Pumpe, Leiter etc.) eine 6-jährige degressive Garantie auf die Haltbarkeit der Folie sowie der Stahlwand. .
Die degressive Garantie umfasst folgende Eigenschaften:
- UV – Beständigkeit der Folie
- Verrottungsbeständigkeit
- Stabilität der Schweißnaht
- Durchrostung der Stahlwand (kein Flugrost)
Voraussetzungen für die Garantie:
- Der Pool muss gemäß den Vorgaben in der Montageanleitung aufgestellt werden.
- Vorlage des Kaufbeleges oder der Rechnung mit lesbarem Datum, aus dem das gekaufte Produkt eindeutig hervorgeht.
- Bei erdeingebauten Schwimmbecken ist die Stahlwand außen durch wasserfestes Styropor oder Schutzfolie zu schützen. Zusätzlich ist eine Betonhinterfüllung erforderlich.
- Es muss ein synthetisches verrottungsfestes Schutzvlies oder eine Bodenschutzplane auf den sauberen Boden unter die Innenhülle gelegt werden.
- Der Pool ist nur für den einmaligen Aufbau konstruiert und nicht für mehrfachen Auf- und Abbau geeignet.
- Stellen Sie sicher, dass die Schutzschicht der Stahlwand beim Auf- oder Abbau nicht beschädigt wird.
- Kontrollieren Sie unverzüglich, ob alle gelieferten Teile vollständig vorhanden sind.
Allgemeine Garantiebedingungen:
- Ein Stillstand oder Nutznießungsmangel des Pools während der Warteperiode – etwa durch fehlende Elemente bei Lieferung oder Reparaturen – begründet keinen Anspruch auf Materialverleih oder vertragliche Entschädigungen.
- Die Garantie beschränkt sich entweder auf den Versand zwecks Austausch des durch unseren Sachverständigen als fehlerhaft erkannten Teils, oder auf die Reparatur dieses und dies nach Ermessen unserer Sachverständigen. Auf keinen Fall kann dieses Teil Anlass zu irgendeiner Rückbezahlung geben.
- Bei Verwendung/ Einsatz von Produkten anderer Hersteller, welche nicht mit unseren Artikeln /Produkten verträglich sind, behalten wir uns die Erfüllung von Garantieansprüchen vor.
- Transportkosten gehen zu Lasten des Eigentümers der reklamierten Ware
- Alle mit dem Austausch oder der Reparatur der durch unsere Sachverständigen als fehlerhaft erkannten Teile verbundenen Nebenkosten, Arbeit, Reise, Abbau, Verpackung, Transport, Stillstand, Begutachtung, Beckenreinigung, Wiederaufbau, Wasserverlust oder Ersatz, Behandlungschemikalien, usw., sowie die Gefahr, gehen immer auf Lasten des Eigentümers und sind nicht durch die Garantie abgedeckt.
- Regelmäßige Kontrolle und Befestigung aller Schraubverbindungen (Modell abhängig)
- Kommt es zu einer kostenlosen Ersatzlieferung, führt diese nicht zum Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 BGB.
Garantie - Ausschluss:
- Mechanische Beschädigungen jeglicher Art
- Flugrost, und Beschädigungen der Stahlwand durch Montage von Einbauteilen.
- Wenn Reparaturen durch einen nicht vom Hersteller oder seiner Tochtergesellschaften zugelassenen Dritten durchgeführt werden. Beschädigungen und Folgeschäden, welche z. B. durch falsche Anwendung von Wasserpflegemitteln entstanden sind
- Falsche Montage, auch falsche Montage von Einbauteilen oder Teilen, welche nicht mit den in unseren Produkten verwendeten Materialien verträglich sind.
- Natürlicher Verschleiß/ Abnutzung
- Das Schwimmbecken darf niemals ohne Wasser überwintert werden, artfremde Nutzung (z.B.Schlittschuhlaufen)
- Weiterhin ausgeschlossen sind Personenschäden, Schäden durch Naturkatastrophen (Überschwemmung, Wind, etc.), Schäden aufgrund mangelhafter Beschaffenheit des Bodens (Bewegung, Einsinken, Rutschen, Grundwasser etc.), Schäden durch Fremdeinwirkung. Für eine reibungslose, schnelle und unkomplizierte Reklamationsabwicklung ist es wichtig das Anmeldeformular vollständig und mit allen benötigten Unterlagen (Kaufbeleg/Bilder) einzureichen. Der Kaufbeleg ist Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche. Ohne Kaufbeleg können wir die Reklamation leider nicht anerkennen/bearbeiten. Aussagekräftige Bilder Ihrer Reklamation helfen uns, den Sachverhalt schneller beurteilen und bearbeiten zu können. Dies erspart Ihnen und uns unnötige Kosten und Wartezeit.
Staffelung der 6-jährigen degressiven Garantie:
- innerhalb 2 Jahren 100 % volle Garantie
- ab dem 3. Jahr 80 % - 20 % (zu zahlender Betrag für das benötigte Ersatzteil)
- ab dem 4. Jahr 60 % - 40 % (zu zahlender Betrag für das benötigte Ersatzteil)
- ab dem 5. Jahr 40 % - 60 % (zu zahlender Betrag für das benötigte Ersatzteil)
- ab dem 6. Jahr 20 % - 80 (zu zahlender Betrag für das benötigte Ersatzteil)